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Antrag „Soziale Sicherung und Integration“

Wo kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden?

Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen können diese beim Amt für soziale Sicherung und Integration beantragen.
Eine Adressliste deutscher Sozialämter finden Sie hier.

Welche Dokumente sind für den Antrag auf Hilfe zur Pflege vorzulegen

Die Stadt Düsseldorf verlangt folgende Dokumente:

  • Personalausweis / Pass ggf. Stammbuch
  • Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid (sofern vorhanden)
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete bzw. Nachweis der Kosten bei selbst genutztem Wohneigentum
  • Falls vorhanden, aktueller Wohngeldbescheid
  • Vermögensnachweis (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen) ·
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt)
  • Einkommensnachweise weiterer Haushaltsangehöriger
  • Ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
  • Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse
  • Sozialhilfeantrag

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