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Behandlungspflege, Grundpflege, Hauswirtschaft

Die Leistungen des Pflegedienstes werden in verschiedene Bereiche unterteilt:

Behandlungspflege – bezeichnet alle ärztlich verordneten Maßnahmen wie Blutdruck messen, Blutzucker messen, Insulin spritzen, Verbandswechsel, Katheterversorgung . Es wird eine Genehmigung der Krankenkasse benötigt. Nach erbrachter Leistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab. Im Falle einer nicht verordneten Maßnahme werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.

Grundpflege – bezeichnet alle pflegerischen Tätigkeiten, die zur Unterstützung in der Pflege, Mobilität und Ausscheidung dienen. Dazu zählen unter Anderem Toilettengänge, Morgenpflege und Hilfe beim Gehen. Diese werden über die Pflegekasse, Amt für „Soziale Sicherung und Integration“ abgerechnet oder als Eigenleistung durch den Patienten übernommen.

Hauswirtschaft – bezeichnet alle Leistungen, die zur Unterstützung im Haushalt dienen wie z.B. Staub wischen, durchsaugen und Essen zubereiten. Diese Leistungen können über die Pflegekasse, Amt für „Soziale Sicherung und Integration“ oder als Privatleistung in Rechnung gestellt werden.

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